Je früher desto besser.
Den Namen müssen Sie selbstverständlich noch nicht bekannt geben. Bitte geben Sie den errechneten Geburtstermin und das gewünschte Eintrittsdatum an, das erleichtert uns die Planung.
Nein – gerne dürfen Sie die Wahl der Kinderkrippen auch mit Ihrem Prioritätswunsch versehen.
Ja, Sie müssen für jedes Kind eine separate Anmeldung ausfüllen.
Ja. Bei internen Anmeldungen.
Sehen Sie sich hier ein Video über unseren Alltag an.
Sobald Sie auf der zentralen Anmeldeliste registriert sind, erhalten Sie per E-Mail eine Anmeldebestätigung mit dem weiteren Vorgehen.
Nein – Anpassungen können Sie jederzeit an die zentrale anmeldeliste@abbkinderkrippen.ch senden.
Die Wartezeit ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie Alter des Kindes, Betreuungswunschtage, Standort der Krippe und Flexibilität der Eltern. Sobald ein freier Platz mit Ihren Anforderungen übereinstimmt, werden Sie darüber informiert. Sollte es Übereinstimmungen auch mit anderen Bewerbenden geben, entscheidet das Eingangsdatum der Anmeldung. Aufgrund der dreimonatigen Kündigungsfrist ist dies auch meist der Zeitraum, in welchem wir Plätze neu vergeben können
In diesem Falle stimmt das vorhandene Angebot nicht mit ihren Anforderungen überein. Deshalb empfehlen wir, möglichst flexibel zu sein. (siehe nächste Frage)
Wählen Sie alle Kinderkrippen aus, welche für Sie in Frage kommen (mit Prioritätswunsch). Je flexibler Sie bei den Krippenstandorten und den Betreuungswunschtagen sind, desto grösser ist die Chance auf ein Platzangebot. Sie suchen z.B. eine 80%-Betreuung, würden zu Beginn aber auch mit weniger starten, dann vermerken Sie das auf Ihrer Anmeldung. Sie suchen z.B. eine 80%-Betreuung, wenn von Ihnen organisierbar mit weniger Betreuung zu starten, lohnt es sich immer eine solche Möglichkeit anzunehmen. Wünsche von bestehenden Betreuungen werden vorrangig berücksichtigt.
Da wir eine dreimonatige Kündigungsfrist haben, können wir in der Regel jeweils drei Monate im Voraus abschätzen, wie die Situation in den jeweiligen Kinderkrippen aussieht. Sobald sich eine Betreuungsmöglichkeit nach Ihren Wünschen ergibt, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Schreiben Sie eine E-Mail an unsere Zentrale Anmeldeliste, dann werden wir Ihnen das Berechnungsblatt für die internen Tarife gerne mailen.
Ja – die gebuchten Betreuungstage sind sowohl bei Krankheit als auch bei Ferienabwesenheit zu bezahlen.
Als Arbeitnehmer bei einem Vereinsmitglied profitieren Sie von subventionierten Tarifen. Daher bitten wir Sie aus Verrechnungsgründen, uns über die jeweils aktuelle Abteilung und Kostenstelle zu informieren. Sollte sich die Personalverantwortung ebenfalls ändern, so sollten Sie ebenfalls die dort zuständige Person darüber informieren, dass sie ein oder mehrere Kind(er) von uns betreuen lassen.
Die Betreuungsgebühr ist einkommensabhängig, d.h. jede Veränderung Ihres Lohnes hat eine Neuberechnung zur Folge. Dementsprechend bitten wir Sie, der Krippenleitung umgehend den aktuellen Lohnausweis zukommen zu lassen. Ausgenommen dann, wenn Sie uns mitgeteilt haben, dass Sie den Höchsttarif zahlen und dies beibehalten möchten. In diesem Falle müssen Sie uns Veränderungen nicht bekanntgeben. Sollten Sie die rechtzeitige Abgabe versäumen, so werden eventuell höhere Betreuungskosten nachträglich in Rechnung gestellt. Allfällig zu viel bezahlte Kosten können jedoch nicht rückerstattet werden. (gilt nur für Mitarbeitende von Vereinsmitgliedern!)
Wir haben eine 3-4 wöchige Eingewöhnungsphase, in der ein Elternteil, bzw. eine Bezugsperson anwesend, bzw. abrufbar sein muss. Das Kind wird in dieser Zeit Schritt für Schritt in den Krippenalltag eingeführt. Es ist fundamental wichtig, dass es dabei von einer ihm vertrauten Bezugsperson begleitet wird. Wir empfehlen daher, dass Eintrittsdatum so zu legen, dass die Bezugsperson in dieser Zeit verfügbar ist.
Nein – Die Tage, die Sie gebucht haben sind fix und werden verrechnet.
Falls ein Krippenwechsel gewünscht wird, müssen Sie dies mit einem Antragsformular einreichen. Das Antragsformular kann bei der zuständigen Krippenleitung oder bei der zentralen Anmeldeliste bezogen werden.
Nein – Plätze werden ausschliesslich über die Zentrale Anmeldeliste vergeben.
Nein – selbstverständlich können Sie den Platz behalten. Es wird Ihnen jedoch neu der externe Tarif verrechnet.
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